26. November 1999

Pro Bahn & Bus: "Strafgebühr" für Fahrkartenkauf im Zug ist nicht akzeptabel

(Lauterbach) Mit der geplanten massiven Schließung von Fahrkartenausgaben will die Deutsche Bahn AG (DB) ab 1. Januar 2000 auch den Kauf von ermäßigten Fahrkarten in den Zügen fast vollständig ausschließen. Außerdem soll die Nachlösegebühr im Zug auf 10 DM erhöht werden. Selbst wenn der Bahnkunde keine Möglichkeit hatte, eine Fahrkarte vor Reisebeginn zu erwerben, muss er zukünftig diese Gebühr bezahlen. Sie wird erst durch zeitaufwändige Beantragung bei einer DB-Verkaufsstelle zurückerstattet.

Der Fahrgastverband Pro Bahn & Bus lehnt diese Planungen vehement ab, solange seitens der DB nicht sichergestellt ist, dass an jedem Bahnhof der Verkauf jeder Fahrkarte (durch Personal oder Automaten) jederzeit möglich ist. "Durch diese Maßnahme werden noch viel mehr Fahrgäste - insbesondere in der Fläche - abgeschreckt, die Bahn zu benutzen", sagt die Vorsitzende von Pro Bahn & Bus, Petra Becker.


In einer Anweisung von "DB Reise & Touristik" an die Verkaufsstellen werden einige Neuerungen für das neue Jahr angekündigt. Hier einige konkrete Beispiele und deren Auswirkungen:

Beispiel 1: Im Zug werden - mit Ausnahme der BahnCard - keinerlei Ermäßigungen gewährt.
Folge: Der Fahrgast kann bei geschlossener Verkaufsstelle und bei gestörtem Automaten nicht das für ihn günstigste Ticket kaufen. Damit werden alle übrigen Ermäßigungen zu Privilegien für Reisende, die auf sehr großen Bahnhöfen einsteigen.

Beispiel 2: Das Nachlösen im Zug ohne Nachlösegebühr (10 DM) soll durch Softwareanpassung in den mobilen Verkaufsgeräten ausgeschlossen werden. Fahrgäste, die jedoch ein Ticket für die Anfangsstrecke besitzen, sollen die Gebühr nicht zahlen. "Das halten wir für nicht realisierbar!", sagt Petra Becker.

Beispiel 3: Auf vielen Bahnhöfen gibt es nur Automaten, an denen ausschließlich mit Kredit-/EC-/Geld-Karte gezahlt werden kann. Bargeldannahme ist nicht möglich.
Folge: Jeder Reisende, der keine Kreditkarte hat, muss 10 DM Nachlösegebühr ("Strafe"?) entrichten.

Beispiel 4: Bei nicht funktionsbereitem Automaten/nicht geöffneter Verkaufsstelle, wird die gezahlte Gebühr erst nachträglich auf Antrag zurückerstattet.
Folge: Eine Familie (2 Erwachsene + 2 Kinder) fährt mit der BahnCard. Sie zahlt beispielsweise regulär 45 Mark (15 + 15 + 7,50 + 7,50). Hinzu kommt die Nachlösegebühr im Zug, die 40 Mark (4 x 10) beträgt. Insgesamt muss die Familie dann 85 Mark zahlen.
Provokante Frage: Was passiert, wenn die Familie nur 60 Mark bei sich hat? Wird sie auf dem nächsten Bahnhof ausgesetzt oder vielleicht auch vorläufig festgenommen?

Wie sollen Gäste aus dem Ausland, die zur Rückreise die Bahn benutzen, das zu viel bezahlte Geld zurückerhalten? Sollen sie dazu noch einmal nach Deutschland einreisen?


"Hier besteht dringender Handlungsbedarf bei der Deutschen Bahn AG", stellt Petra Becker fest. Pro Bahn & Bus wird sich über seine Mitgliedschaft im Deutschen Bahnkunden-Verband mit DB Reise & Touristik in Verbindung setzen, um nach kundenorientierten Lösungen zu suchen.