15. November 1999 - Rhein-Main

Pro Bahn & Bus zur S-Bahn Rhein-Main: Bankrotterklärung von DB Regio / RMV-Preiserhöhung nicht gerechtfertigt

(Wiesbaden) Mit scharfer Kritik reagiert der Fahrgastverband Pro Bahn & Bus auf die jüngste Ankündigung der DB Regio AG, dass die derzeit herrschenden Kapazitätsengpässe bei der S-Bahn Rhein-Main noch bis Ende des Jahres 2000 anhalten sollen. Die Ankündigung kommt nach Ansicht des Verbandes "für DB Regio einer Bankrotterklärung gleich". Das Verkehrsunternehmen sieht sich nach eigenen Angaben nicht imstande, die vollständige Wartung und Einsatzbereitschaft aller 135 S-Bahn-Triebzüge im Rhein-Main-Gebiet zu gewährleisten. Stattdessen können S-Bahnen teilweise nur als Kurzzüge verkehren, müssen auf einzelnen Linien durch Wagenzüge ersetzt werden oder fallen ganz aus.

Die von der DB Regio AG in der Vorwoche bekanntgegebenen Ausfälle aller Verstärkerzüge auf der S2 (Niedernhausen - Hofheim - Frankfurt Hbf) in Hauptverkehrszeit wegen der herbstlichen Verhältnisse sind nach Auffassung von Pro Bahn & Bus untragbar. „Die Wetterverhältnisse und der situationsbedingte Wartungsaufwand sind in jedem Herbst gleich. Hier kann von einer besonderen Situation keine Rede sein", sagt Gernot Hornik, Vorsitzender des Regionalverbandes Rhein-Main. „Entgegen der Ankündigung der DB Regio AG fielen die S2-Züge allerdings nicht aus. Wer sich auf die Ankündigung des Unternehmens verlassen hatte fuhr in übervollen Zügen, während in den Verstärkerzügen Plätze leer waren."

Die Situation wird nach Einschätzung des Fahrgastverbandes durch die angekündigte Fahrpreiserhöhung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) noch weiter verschärft. Sie stellt zusammen mit der anhaltenden S-Bahn-Misere "einen Schlag ins Gesicht der Nahverkehrskunden" dar. "Wer für ein verschlechtertes Angebot von seinen Kunden mehr Geld verlangt, muss sich nach seinem unternehmerischen Selbstverständnis fragen lassen. Statt einer Preiserhöhung sollte der RMV sich das Geld für nicht erbrachte Leistungen von der DB Regio AG zurückholen. "Das Unternehmen muss für die anhaltend mangelhafte Vertragserfüllung haftbar gemacht werden - und nicht die Kunden", so Gernot Hornik abschließend.