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9. Januar 1999
Entschädigungsregelung: Fahrgastverbände fordern Nachbesserung
(Lauterbach/Berlin) Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) und der Fahrgastverband Pro Bahn & Bus begrüßen die neue Entschädigungsregelung für Zugverspätungen bei der Deutschen Bahn AG.
"Endlich steht das Unternehmen dazu, die Reisenden für eine mangelhafte Leistung zu entschädigen", stellt Sabine Berger, Vorsitzende von Pro Bahn & Bus, fest. Die Deutsche Bahn übernimmt sogar die Verantwortung für Ereignisse, auf die sie keinen Einfluß hat, z.B. durch Eingriffe Dritter in den Bahnverkehr.
Die konkrete Ausgestaltung bewerten die Fahrgastverbände jedoch als mangelhaft und wenig durchdacht. Nach den Vorstellungen der DB sollen die Fahrgäste nur dann einen Fahrkartengutschein erhalten, wenn die Verspätung mindestens 90 Minuten beträgt, sich nicht langsam aufbaut, nicht auf dem Verpassen von Anschlüssen beruht und die Reise in einem Fernzug durchgeführt wird.
Damit ist eine Vielzahl von üblichen Verspätungsgründen ausgeschlossen. Besonders die Beschränkung auf den Fernverkehr und der Ausschluß von verpaßten Anschlüssen ist unbefriedigend.
Weiterhin kritisieren DBV und Pro Bahn & Bus, daß der Gutschein innerhalb eines Monats eingelöste werden muß. Zudem dürfte das Zugpersonal überlastet sein, wenn es im Verspätungsfall innerhalb kurzer Zeit Gutscheine für mehrere hundert Fahrgäste ausstellen soll.
Das Fazit von Gerhard Curth, Präsident des DBV: "Die Initiative der Deutschen Bahn AG zeigt den guten Willen, die Fahrgäste für Verspätungen zu entschädigen. Die Regelung muß allerdings noch deutlich überarbeitet werden, damit sie den Kunden wirklich nutzt".
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