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20. Dezember 1998 - Hessen
Der Führerscheinentzug - Öffentlicher Verkehr als Instrument des Strafvollzugs?
(Lauterbach) In Bonn amtiert eine neue Regierung. "Es soll nicht alles anders werden, sondern vieles besser", so war zu hören. Und bekannt ist auch, daß ein neu Gewählter 100 Tage hat, bevor ihn die Kritik in voller Härte trifft.
Deshalb sei der charmante Vorschlag der neuen Bundesregierung auch nur höflich hinterfragt. Die hat nämlich angeregt, Straftäter durch den Entzug des Führerscheins zu bestrafen. Dies solle unabhängig von der Nutzung eines Fahrzeugs als Tatmittel bzw. typischen Straftaten aus dem Bereich des Straßenverkehrs geschehen. Zwangsläufig muß nun der Straftäter - er befindet sich ja nicht im Gefängnis - auf andere Weise seinem Mobilitätsbedürfnis nachkommen. Und nun wird er also laufen, radfahren oder sich öffentlicher Verkehrsmittel bedienen. Früher einmal sagte man dazu "Umweltverbund", bald wird es wohl der "Knackiverbund", von dem der Volksmund redet.
Völlig ungelöst ist zudem das Problem der Strafzumessung. Was macht man mit einem, der keinen Führerschein hat? Oder der Bewohner einer Alm oder Nordseehallig, der auch bislang gut ohne Pkw lebte, wie will man ihn bestrafen?
Und noch viel schwieriger, was soll dort geschehen, wo der öffentliche Verkehr ein Vergnügen (und keine Strafe, wie die Idee unterstellt) ist? Der Delinquent, dem in Karlsruhe der Führerschein entzogen wird, wie soll er büßen? Hier vereiteln ja Stadtparlament und Verkehrsbetrieb Hand in Hand die Bestrafung. Wird man sie nun selbst wegen Strafvereitelung im Amt verurteilen müssen? Oder wird dann die zwangsweise Benutzung des Pkw Pflicht. "Sie müssen jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit im Stau stehen", könnte der Richter verkünden.
Wann eigentlich ist öffentlicher Verkehr Strafe und wer bewertet das? Viele neue Arbeitsplätze werden entstehen, um derart komplexe Fragen zu lösen. Zu jedem Fahrplanwechsel muß das neu bewertet werden, ein echtes Arbeitsbeschaffungsprogramm.
Und erhalten endlich jene die lang verdiente öffentliche Anerkennung, die mit so viel Mühe dafür gesorgt haben, daß der Kunde den Öffentlichen Verkehr in machen Regionen wirklich als Strafe empfindet? Werden sie nun zu guter Letzt belohnt, die Planer des Anti-Anschlusses, die Besteller des unvertakteten Fahrplans und all die Ersteller von Katastrophenfahrplänen, die ihr Werk unverdrossen gegen öffentliche Kritik zum Erfolg führen?
Vielleicht stehen wir bald selbst in Gefahr, zur kriminellen Vereinigung zu werden. Und beim Ausstieg aus dem Bus fragt der Nachbar bald nicht mehr "Zuviel gesoffen?", sondern "Was hast Du denn verbrochen?".
Noch besteht Hoffnung, daß hier jemand ohne ärztlichen Beistand nach einem guten Essen und ein paar Schnäpsen zuviel unter leichten Blähungen litt; und da wollen wir doch nicht jede Aussage auf die Goldwaage legen.
Aber demnächst sind die 100 Tage vorbei und dann taugt die Idee hoffentlich nur noch für den nächsten Faschingsumzug als Gag, der zum Glück nie Realität wurde.
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