14. Januar 2004

Presseinformation des Deutschen Bahnkunden-Verbandes:
Zehnjähriges Bestehen der Bahnreform

(Berlin) Die 1994 in Kraft getretene Bahnreform hat für die Bahnkunden sowohl positive als auch negative Auswirkungen. Das Ziel, den Anteil des Schienenverkehrs zu erhöhen, wurde bisher nicht erreicht.
Einerseits ist, wenn auch zögerlich, ein Wettbewerb überwiegend im Schienenpersonennah- und Güterverkehr entstanden. Das hat im Reiseverkehr zu einer Verkürzung der Reisezeiten und einer umfassenden Modernisierung des Fahrzeugparks geführt. Durch den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsstrecken ist die Bahn im Fernverkehr auf Hauptstrecken wie z.B. Berlin - Köln eine erfolgreiche Alternative zum Auto und zum Flugzeug. Die Freundlichkeit des Servicepersonals hat insgesamt deutlich zugenommen.

Deutsche Bahn ist nach wie vor Eigentümer fast des gesamten Streckennetzes und ihre Unternehmen erbringen den größten Teil der Verkehrsleistungen im Personen- und Güterverkehr. Somit verfügt sie weitgehend über eine Monopolstellung. Die schon vielfach geforderte Trennung von Verkehr und Netz ist bisher nur ansatzweise realisiert. Im Eisenbahnfernverkehr ist die Abschaffung des InterRegio zu beklagen, der Mittelzentren untereinander verband. Durch die Konzentration auf Relationen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen führt das zur Ausdünnung von Verkehrsangeboten außerhalb des Hochgeschwindigkeitsnetzes und der Ballungsräume.
Die Verantwortung für den SPNV wurde den Bundesländern übertragen. Das führte zu attraktiven regionalen Angeboten, denen oftmals eine mangelnde Koordination der Regionen untereinander und mit dem Eisenbahnfernverkehr gegenübersteht. So wird man gelegentlich an Länderbahnzeiten erinnert.

Gerhard J. Curth
Präsident