Nachfolgend veröffentlichen wir eine Pressemitteilung der "Pfalzbahn" Eisenbahnbetriebsgesellschaft mbH

30. März 2000

Schicksalhaftes Gerichtsverfahren für hunderte Bahnstrecken in Deutschland
Privatbahn klagt gegen das Eisenbahn-Bundesamt wegen Streckenstillegungen


(Mannheim) In letzter Zeit häufen sich die Klagen, auch aus der Politik, über wettbewerbsverzerrendes Verhalten der Deutsche Bahn AG. Gleichzeitig hat Bahnchef Mehdorn angekündigt, mit dem sog. "Regent"-Konzept über 250 zumeist sanierungsbedürftige Bahnstrecken an andere Betreiber abgeben zu wollen.

Was passiert, wenn die Bahn AG Bahnstrecken nicht mehr betreiben will, ist seit der Bahnreform von 1994 in § 11 des Allgemeinen Eisenbahn-Gesetzes (AEG) geregelt: Die zuständige Deutsche Bahn Netz AG muss einen Stilllegungsantrag beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellen, und dabei u. a. darlegen, dass Verhandlungen mit interessierten Dritten zu den "in diesem Bereich üblichen Bedingungen" gescheitert sind. Nach erteilter Genehmigung werden die Gleise herausgerissen und die freigewordenen Grundstücke von der Bahn AG-Tochter DB Imm verwertet.

Um die "in diesem Bereich üblichen Bedingungen" dreht sich derzeit ein Rechtsstreit, den die "Pfalzbahn" Eisenbahnbetriebsgesellschaft mbH gegen das EBA führt: seit der Bahnreform wurden bundesweit 26 Strecken an andere Betreiber abgegeben, ausnahmslos zum symbolischen Kaufpreis von 1 DM. "Von uns wollte die DB Netz AG für zwei Strecken aber plötzlich 300.000 bzw. 320.000 DM haben", so Pfalzbahn-Geschäftsführer Klaus Ulshöfer, "ohne nähere Begründung." Er vermutet, die Bahn AG wolle sich an den stillgelegten Strecken wirtschaftlich gesundstoßen und weitere Konkurrenz auf der Schiene verhindern: "Anders können wir es uns eigentlich nicht erklären." Da das EBA die Stilllegung trotzdem genehmigte, richtet sich die Klage der Privatbahn gegen die Behörde, die DB Netz AG ist sog. Beigeladene.

Die Pfalzbahn wird von dem in Fachkreisen bekannten Bremer Anwalt Dr. Hubertus Baumeister vertreten. Er sieht im Verhalten des EBA sogar einen potenziellen Verfassungsverstoß: "Nach Art. 87 e des Grundgesetzes trägt der Bund die Verantwortung für den Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes." Vor diesem Hintergrund sei das AEG insoweit "stilllegungsfeindlich" auszulegen.

Eine erste mündliche Verhandlung in dieser Sache findet am 15. Mai 2000 vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße statt. "Wir sind mal gespannt, was der DB Netz AG bis dahin einfällt", so Ulshöfer abschließend, "bisher hat sie sich nämlich zur Sache gar nicht geäußert."

Wir bitten um freundliche Beachtung. Der Gerichtstermin findet um 11.45 Uhr im Saal C2 (Robert-Stolz-Str. 20, Neustadt/Wstr.) statt.

Weitere Details oder bei Rückfragen: Tel. 06 21/339 19 18 bzw. 01 71/157 05 68 oder per e-mail (eurocarlos@gmx.de)