19. Februar 2000

Pro Bahn & Bus begrüßt verstärkte Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen
Ausschreibungspflicht: "Kein Grund zur Besorgnis"


(Lauterbach) Nach Ansicht des Fahrgastverbandes Pro Bahn & Bus besteht für die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der von der EU-Kommission beabsichtigten Ausschreibungspflicht für defizitäre Leistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kein Grund zur Besorgnis.

Die Verbandsvorsitzende Petra Becker sagt: "Nur durch geregelten Wettbewerb können in Zukunft öffentliche Verkehrsleistungen zu bezahlbaren Preisen erbracht werden." Eine Verschlechterung der Qualität, wie sie von der Gewerkschaft ÖTV befürchtet wird, ist nur dann zu erwarten, wenn es die Besteller von Verkehrsleistungen (Aufgabenträger) versäumen würden, die erforderlichen Qualitätsparameter in den Ausschreibungen festzulegen.

Schlechte Qualität im ÖPNV ist in Hessen leider schon jetzt zu beobachten. Im Nebennetz der Deutschen Bahn AG sinken die Geschwindigkeiten durch unterlassene Instandhaltungsarbeiten; trotz Bestellung von Verkehrsleistungen werden Strecken aus technischen Gründen stillgelegt. Busse fahren teilweise zu früh ab oder bedienen die Haltestellen am Ende der Linie überhaupt nicht, weil der Fahrer anschließend Feierabend hat.

Hier sind Kompetenz und Durchsetzungsvermögen bei den Aufgabenträgern notwendig - auch gegenüber den großen, marktbeherrschenden Unternehmen. "Sie müssen eine für die Fahrgäste zufriedenstellende Qualität vertraglich festschreiben und natürlich auch kontrollieren", betont Petra Becker.